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Förderung

EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz)

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist die zentrale deutsche Rechtsgrundlage für die Förderung von Solar-, Wind- und anderem Ökostrom; es regelt unter anderem die garantierte Einspeisevergütung, mit der Betreiber kleiner PV-Anlagen 20 Jahre lang eine feste Vergütung pro eingespeister Kilowattstunde erhalten.

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Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist seit dem Jahr 2000 die zentrale gesetzliche Grundlage für den Ausbau von Solar-, Wind- und anderem Ökostrom in Deutschland. Es verpflichtet Netzbetreiber, Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien vorrangig ans Netz anzuschließen und den erzeugten Strom abzunehmen, und legt fest, dass Betreiber kleiner Photovoltaikanlagen für die eingespeiste Strommenge über 20 Jahre eine garantierte, feste Einspeisevergütung erhalten. Diese Kombination aus Anschlussgarantie und planbarer Vergütung ist der entscheidende Hebel, der Investitionen in private und gewerbliche PV-Anlagen kalkulierbar macht.

Für Käufer einer PV-Anlage ist wichtig zu verstehen, dass sich „die EEG-Vergütung“ nicht auf einen einzigen, dauerhaft gültigen Betrag bezieht. Die Höhe wird zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme festgeschrieben und gilt dann für die volle 20-jährige Förderdauer unverändert für diese Anlage – unabhängig davon, wie sich die Sätze für später angemeldete Neuanlagen entwickeln. Die aktuellen Vergütungssätze sinken für neu in Betrieb genommene Anlagen alle sechs Monate um ein Prozent (Degression) und unterscheiden sich zusätzlich nach Anlagengröße sowie danach, ob Teileinspeisung oder Volleinspeisung gewählt wird. Wer heute eine Anlage anmeldet, bekommt also einen anderen Satz als jemand, der vor einem Jahr angeschlossen hat – beide behalten ihren jeweiligen Satz aber für die gesamte Laufzeit.

Aktuell befindet sich das EEG in einem grundlegenden Umbau: Die beihilferechtliche Genehmigung des heutigen Fördersystems durch die EU läuft Ende 2026 aus, weshalb der Gesetzgeber eine Novelle vorbereitet, die zum 1. Januar 2027 in Kraft treten soll. Für Bestandsanlagen, die bis zum 31. Dezember 2026 ans Netz gehen, gilt der gesetzliche Bestandsschutz mit der bisherigen festen Vergütung unverändert weiter; für Neuanlagen ab 2027 ist ein Systemwechsel hin zu marktorientierteren Modellen geplant. Was das konkret bedeutet und welche Frist Anlagenbetreiber jetzt im Blick behalten sollten, erklärt der Ratgeber EEG-Reform 2027.

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