PV-Förderung 2026/2027: Fristen, Einspeisevergütung & Zuschüsse
Förder- und Vergütungsregeln ändern sich mehrmals im Jahr. Hier findest du die wichtigsten Fakten kompakt – mit Verweis auf unsere ausführlichen Ratgeber für jedes Thema.
Stand: 29. Juli 2026 (Kabinettsbeschluss zur EEG-Novelle) · Redaktionsstand der verlinkten Ratgeber: 21. Juli 2026
Die wichtigste Frist 2026
31. Dezember 2026
Für neue Photovoltaik-Anlagen unter 25 kW entfällt zum 1. Januar 2027 die feste, über 20 Jahre garantierte Einspeisevergütung. Der sogenannte Bestandsschutz nach § 100 EEG sichert dir den zum Zeitpunkt deiner Inbetriebnahme geltenden Vergütungssatz für die volle gesetzliche Laufzeit – aber nur, wenn deine Anlage bis einschließlich 31. Dezember 2026 technisch ans Netz geht.
Entscheidend ist dabei ausschließlich der Tag der technischen Inbetriebnahme, den dein Netzbetreiber protokolliert – nicht dein Bestelldatum, deine Rechnung oder dein Kaufvertrag. Bei knappen Handwerkerkapazitäten heißt das: Wer die Frist noch sicher erreichen will, sollte spätestens im Spätsommer/Frühherbst 2026 einen Betrieb beauftragen.
Was ab 2027 an die Stelle der festen Vergütung tritt
Stand: Kabinettsbeschluss vom 29. Juli 2026 – ein Referentenentwurf bzw. eine Novelle im Gesetzgebungsverfahren, noch nicht endgültig verabschiedet. Details können sich bis zur finalen Verabschiedung noch verschieben.
Übergangszahlung (gestaffelt sinkende Größengrenze)
Bis zu 36 Monate, Obergrenze sinkt jährlich:
- 2027bis 50 kW
- 2028bis 25 kW
- 2029bis 7 kW
- ab 2030entfällt komplett
Alternative: Direktvermarktungsbonus
Anlagen unter 25 kW können sich statt der Übergangszahlung für 1,5 Cent pro Kilowattstunde über maximal 48 Monate entscheiden, wenn sie ihren Strom direkt vermarkten – ein befristeter Zuschuss zu den Vermarktungskosten, kein Ersatz für die alte Dauerförderung.
Einspeisevergütung 2026: die aktuellen Sätze
Für Anlagen bis 10 kWp, gesetzlicher „atmender Deckel“ (sinkt halbjährlich). Quelle: Bundesnetzagentur.
| Zeitraum | Teileinspeisung | Volleinspeisung |
|---|---|---|
| Feb. – Jul. 2026 | 7,78 ct/kWh | 12,34 ct/kWh |
| seit 1. Aug. 2026 aktuell | 7,70 ct/kWh | 12,22 ct/kWh |
Für Anlagen zwischen 10 und 40 kWp gilt ein niedrigerer, ebenfalls gestaffelter Satz – die vollständige Tabelle und der Stand für deinen Inbetriebnahme-Monat stehen im Ratgeber Förderung & Recht.
Steuern: Nullsteuersatz & Einkommensteuerbefreiung
Nullsteuersatz (Umsatzsteuer)
Seit dem 1. Januar 2023 gilt für Kauf und Installation von PV-Anlage, Wechselrichter, Montagesystem und Batteriespeicher ein Umsatzsteuersatz von 0 % statt 19 % – bis 30 kWp Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister. Unbefristet in Kraft.
Einkommensteuerbefreiung
Seit dem Veranlagungszeitraum 2022 sind Einnahmen aus dem Anlagenbetrieb bis 30 kWp pro Einheit (Einfamilienhaus, ab 1.1.2025 einheitlich für alle Gebäudetypen) komplett einkommensteuerfrei. Achtung: Die Gesamtgrenze von 100 kWp pro Steuerpflichtigem ist eine Freigrenze, kein Freibetrag – bei Überschreitung wird alles rückwirkend steuerpflichtig.
Alle Schwellenwerte, die Kleinunternehmerregelung und die Frage nach der Gewerbeanmeldung im Detail: PV-Anlage und Steuern 2026.
Förderprogramme: KfW, Länder und Kommunen
Bundesweit gibt es den zinsgünstigen KfW-Kredit 270 „Erneuerbare Energien – Standard“ für Anlage, Speicher und Wallbox zusammen. Zusätzlich legen viele Bundesländer und Kommunen eigene Programme auf – vor allem für Batteriespeicher, für die es auf Bundesebene aktuell keinen direkten Investitionszuschuss gibt.
| Bundesland / Kommune | Programm | Förderart | Größenordnung |
|---|---|---|---|
| Berlin | SolarPLUS (S und L) | Zuschuss: PV, Speicher, Zählerschränke, Gutachten | bis zu 30.000 € |
| Hamburg | Hamburger Dachbegrünung | Zuschuss: PV in Kombination mit Gründach | bis zu 100.000 € / Gebäude |
| Baden-Württemberg | L-Bank „Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik“ | Zinsgünstiges Darlehen: PV + Speicher | je nach Investitionssumme |
| Sachsen | SAB Sachsenkredit Energie und Speicher | Investitionsdarlehen + Tilgungszuschuss | 20 % Speicher / 10 % übrige |
| Göttingen | KlimaFonds Göttingen (seit Juni 2026) | Zuschuss je kWh Speicherkapazität | 100 €/kWh, max. 1.200 € |
Diese Tabelle ist eine Auswahl, keine vollständige Liste – bundesweit haben Dutzende Städte und Landkreise eigene Programme, die sich häufig ändern. Zur Einordnung: Das früher oft genannte bayerische 10.000-Häuser-Programm ist bereits seit 2022 ausgelaufen und wurde nicht neu aufgelegt. Prüfe den Stand für dein Bundesland und deine Kommune deshalb immer frisch, bevor du planst. Mehr Programme und der 15-Minuten-Förder-Check.
Die ausführlichen Ratgeber zum Thema
EEG-Reform 2027
Was am 1. Januar 2027 genau passiert, warum der 31.12.2026 dein wichtigster Termin ist, und was du diese Woche noch tun solltest.
LesenFörderung & Recht 2026/2027
Einspeisevergütung, Marktstammdatenregister-Pflicht, Förderprogramme von Bund, Ländern und Kommunen – und die teuersten Fehler bei Förderanträgen.
LesenPV-Anlage und Steuern 2026
Nullsteuersatz, Einkommensteuerbefreiung, Gewerbeanmeldung und Kleinunternehmerregelung – alle Schwellenwerte in einer Übersicht.
LesenUnsicher, welche Förderung für dich gilt?
Ein geprüfter Solarteur kennt die aktuelle Förder- und Vergütungslage in deiner Region aus laufenden Projekten – oft schon, bevor sie in bundesweiten Ratgebern auftaucht.
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