Netzeinspeisung
Netzeinspeisung bezeichnet den Teil des selbst erzeugten PV-Stroms, der nicht im eigenen Haushalt verbraucht, sondern über den Netzanschluss ins öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Dafür erhält der Anlagenbetreiber je nach Modell eine Vergütung oder einen Marktpreis.
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Immer wenn eine PV-Anlage mehr Strom erzeugt, als der Haushalt gerade verbraucht, fließt der Überschuss automatisch über den Netzanschluss ins öffentliche Stromnetz – das ist die Netzeinspeisung. Technisch übernimmt das der Wechselrichter zusammen mit dem Netzbetreiber-Zähler: Er misst separat, wie viel Strom bezogen und wie viel eingespeist wird. Bei einer Überschusseinspeisung fließt nur der nicht selbst verbrauchte Anteil ins Netz, bei einer Volleinspeisung wird die gesamte Erzeugung eingespeist und der Haushaltsstrom komplett separat bezogen.
Für die eingespeiste Strommenge bekommt der Anlagenbetreiber bislang die gesetzlich festgelegte Einspeisevergütung nach EEG, garantiert für 20 Jahre ab Inbetriebnahme. Diese Grundlogik verändert sich mit der EEG-Reform: Ab 2027 sollen neue Anlagen zunehmend in die Direktvermarktung wechseln, bei der der Strom zum jeweiligen Börsenpreis verkauft wird statt zu einem fixen Satz. Wie stark sich das auf neue Anlagen auswirkt und welche Übergangsregeln gelten, erklärt der Ratgeber zur EEG-Reform 2027 mit den jeweils aktuellen Zahlen.
Wichtig für die Anlagenplanung: Wie viel überhaupt eingespeist werden darf, ist inzwischen technisch begrenzt. Netzbetreiber verlangen bei den meisten neuen Anlagen eine Wirkleistungsbegrenzung, damit das Netz nicht durch Einspeisespitzen mittags überlastet wird – üblich sind Kappungen der Einspeiseleistung auf einen Prozentsatz der installierten Anlagenleistung. Ein gut dimensionierter Speicher fängt genau diese Spitzen ab und verschiebt den Strom in Stunden mit höherem Eigenverbrauch, statt ihn ungenutzt zu kappen.
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