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Nullsteuersatz

Der Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG gilt seit 1. Januar 2023 und auch 2026 unbefristet: Lieferung und Installation einer PV-Anlage samt Speicher auf oder nahe einem Wohngebäude kosten 0 Prozent statt 19 Prozent Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer). Bei 15.000 Euro netto sparst du damit 2.850 Euro. Für ein Einfamilienhaus mit höchstens 30 kWp laut Marktstammdatenregister musst du nur erklären, dass du Betreiber bist; das steht meist schon im Vertrag.

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Der Nullsteuersatz senkt die Umsatzsteuer auf Lieferung und Installation einer Photovoltaikanlage von 19 Prozent auf 0 Prozent. Eingeführt wurde er zum 1. Januar 2023 mit § 12 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz (UStG). Rechtlich ist das keine Steuerbefreiung, sondern ein Steuersatz von 0 Prozent. Voraussetzung ist, dass die Anlage auf oder in der Nähe von Wohnungen, öffentlichen Gebäuden oder Gebäuden, die dem Gemeinwohl dienen, installiert wird. In der Nähe heißt laut Bundesfinanzministerium etwa auf demselben Grundstück, also auch auf Garage, Gartenschuppen oder Zaun.

Für ein normales Einfamilienhaus bis 30 kWp musst du nichts prüfen lassen: Wirst du als Betreiber beliefert und wird die Anlage im Marktstammdatenregister eingetragen, gelten die Gebäudevoraussetzungen laut Gesetz als erfüllt. Die oft genannte Grenze von 30 Kilowatt-Peak ist dabei keine Obergrenze. Das BMF-Schreiben vom 27.02.2023 nennt das ausdrücklich eine Vereinfachung für die Prüfung der Gebäudeart. Eine größere Anlage auf einem Mehrfamilienhaus oder einem Wohnhaus mit Werkstatt kann also ebenfalls zu 0 Prozent geliefert werden; sie muss die Gebäudevoraussetzung dann nur ohne die Vereinfachung erfüllen. Bei gemischt genutzten Gebäuden geht das BMF grundsätzlich von einem begünstigten Gebäude aus, außer der Wohnanteil liegt unter 10 Prozent der Nutzfläche. Die 30-kWp-Prüfung gilt je Anlage (Einheit im Marktstammdatenregister). Wird eine Anlage nachträglich über 30 kWp erweitert, entfällt die Vereinfachung nur für den neuen Teil.

Erfasst sind die Solarmodule, der Batteriespeicher (auch ein nachträglich eingebauter) und die wesentlichen Komponenten. Das BMF zählt dazu unter anderem Wechselrichter, Dachhalterung, Energiemanagement-System, Solarkabel und Notstromeinrichtungen. Schrauben und gewöhnliche Kabel aus dem Baumarkt kosten dagegen 19 Prozent; im Komplettpaket vom Installateur laufen sie mit 0 Prozent durch. Wallbox und Wärmepumpe gehören nicht zur Anlage. Einen Antrag brauchst du nicht: Es genügt deine Erklärung, dass du Betreiber bist und die Voraussetzungen vorliegen, und die steht meist schon im Vertrag. Weist ein Angebot für Lieferung und Montage an dich als Betreiber trotzdem 19 Prozent aus, sprich den Installateur darauf an.

Vor 2023 bekam nur die Umsatzsteuer zurück, wer auf die Kleinunternehmerregelung verzichtete, sich also umsatzsteuerlich als Unternehmer führen ließ und Voranmeldungen abgab. Dieser Umweg entfällt, weil von vornherein keine Steuer anfällt. Der Nullsteuersatz betrifft nur die Umsatzsteuer beim Kauf. Die Einkommensteuerbefreiung der laufenden Einnahmen ist eine zweite, eigene Regelung mit eigenen Grenzen je Wohn- oder Gewerbeeinheit. Beide Steuerarten mit allen Schwellenwerten erklärt unser Steuer-Ratgeber für PV-Anlagen.

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